AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
IR Services GmbH
Reinigung · Haushaltsreinigung · Hauswartung · Facility Management · Haustechnik · Reparaturen · Malerarbeiten · Pikettdienst
Stand: März 2025
1. Anbieterin und Geltungsbereich
1.1 Anbieterin ist die IR Services GmbH, Zelglistrasse 1, 5425 Schneisingen, Schweiz (nachfolgend IR Services).
1.2 Diese AGB gelten für sämtliche Dienstleistungen und Angebote von IR Services, insbesondere Unterhalts- und Endreinigungen, Haushaltsreinigungen (Abonnemente), Spezialreinigungen, Hauswartung, Facility Management, Haustechnik, Reparaturen, Kleininstallationen, Maler- und Instandhaltungsarbeiten sowie Pikettdienst- und Notfalleinsätze.
1.3 Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, sofern IR Services diesen ausdrücklich und schriftlich zustimmt.
1.4 Diese AGB gelten für Privat- und Geschäftskunden. Zwingendes Konsumentenrecht bleibt vorbehalten.
2. Vertragsschluss, Annahme und Schuldanerkennung
2.1 Ein Vertrag kommt zustande durch:
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schriftliche Anfrage und Annahme per E-Mail oder WhatsApp,
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mündliche Vereinbarung per Telefon mit Terminbestätigung,
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Annahme einer Offerte,
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Beginn der Leistungsausführung durch IR Services.
2.2 Als Textform gelten E-Mail, WhatsApp und SMS, sofern der Inhalt nachvollziehbar ist.
2.3 Mit Annahme der Offerte, Terminbestätigung oder Inanspruchnahme der Leistung anerkennt der Auftraggeber die Forderung von IR Services GmbH dem Grundsatz und der Höhe nach als geschuldet, sofern diese nicht fristgerecht beanstandet wird.
3. Wiederkehrende Leistungen als verbindlicher Vertrag
3.1 Bei wiederkehrenden Dienstleistungen, insbesondere Haushaltsreinigung, Unterhaltsreinigung, Hauswartung und Facility Management, gilt der Vertrag spätestens mit der erstmaligen Leistungserbringung als verbindlich abgeschlossen.
3.2 Jede weitere Inanspruchnahme der Dienstleistung gilt als stillschweigende Bestätigung und Fortsetzung des bestehenden Vertragsverhältnisses, auch ohne erneute schriftliche Vereinbarung oder Unterschrift.
3.3 Der Auftraggeber anerkennt ausdrücklich, dass die regelmässige oder wiederholte Leistungserbringung auf Basis der jeweils gültigen AGB erfolgt und als vertraglich vereinbart gilt.
4. Vertragsschluss bei Reparatur-, Hauswartungs- und Malerarbeiten
4.1 Bei Reparaturarbeiten, Hauswartung, technischen Einsätzen sowie Maler- und Instandhaltungsarbeiten gilt ein Auftrag als rechtsgültig erteilt, sobald:
-
ein Termin vereinbart wurde, oder
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Materialien bestellt oder Arbeiten vorbereitet wurden, oder
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IR Services mit der Ausführung begonnen hat.
4.2 Eine schriftliche Offerte oder Auftragsbestätigung ist keine Voraussetzung für das Zustandekommen eines verbindlichen Vertrags.
4.3 Auch mündlich erteilte Aufträge sind verbindlich, sofern sie durch die Leistungserbringung bestätigt werden.
5. Leistungsumfang und Ausschluss der Erfolgshaftung
5.1 IR Services schuldet eine fachgerechte Ausführung nach branchenüblichen Standards, jedoch keinen bestimmten Erfolg.
5.2 Aussagen wie „Abnahmegarantie“, „100 Prozent sauber“, „immer fleckenfrei“ oder vergleichbare Marketingformulierungen stellen keine Garantie dar.
5.3 Der Erfolg hängt insbesondere von Materialzustand, Vorschäden, Alter, Verschmutzungsgrad und Vorbehandlungen ab.
5.4 Eine Nachbesserung erfolgt ausschliesslich im technisch und wirtschaftlich zumutbaren Rahmen.
6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
6.1 Der Auftraggeber gewährleistet freien, sicheren und rechtzeitigen Zugang zu allen zu bearbeitenden Räumen.
6.2 Empfindliche Oberflächen, Wertgegenstände, Spezialmaterialien, Vorschäden und Risiken sind vorab ausdrücklich zu deklarieren.
6.3 Haustiere sind während der Arbeiten zu sichern.
6.4 Strom, Wasser und Beleuchtung sind bereitzustellen.
7. Zusatz-, Mehr- und Nachtragsleistungen
7.1 Erforderliche Mehrleistungen dürfen auch ohne vorgängige Zustimmung ausgeführt werden, sofern sie technisch notwendig oder zur Schadenvermeidung erforderlich sind.
7.2 Mehrleistungen werden nach effektivem Aufwand verrechnet.
8. Terminverschiebungen und Annahmeverzug
8.1 Terminabsagen müssen mindestens 48 Stunden vorher in Textform erfolgen.
8.2 Bei kurzfristiger Absage werden 50 Prozent der geplanten Arbeitszeit, mindestens jedoch eine Stunde pro eingesetzte Person, verrechnet.
8.3 Kann die Leistung wegen fehlendem Zugang, fehlender Schlüssel oder sonstiger vom Auftraggeber zu vertretender Umstände nicht erbracht werden, liegt Annahmeverzug vor. Die geplante Arbeitszeit sowie die Anfahrt sind in diesem Fall zu 50 Prozent geschuldet.
9. Haushaltsreinigung im Abonnement
9.1 Ziel ist dauerhafte Sauberkeit, Hygiene und Werterhaltung.
9.2 Leistungsumfang gemäss Vereinbarung.
9.3 Zusatzleistungen werden separat verrechnet.
9.4 Ersatzpersonal ist zulässig.
9.5 Ein Anspruch auf Ersatztermine besteht nicht.
10. Subunternehmer
10.1 IR Services ist jederzeit berechtigt, Subunternehmer oder Hilfspersonen einzusetzen.
10.2 Der Auftraggeber hat kein Ablehnungsrecht.
10.3 IR Services bleibt alleinige Vertragspartnerin.
11. Pikettdienst und Notfalleinsätze
11.1 Notfalleinsätze dienen der Schadenminderung.
11.2 Preise:
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CHF 150.00 pro Stunde
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CHF 100.00 Anfahrt
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Mindestverrechnung: 1 Stunde
-
Material separat
11.3 Eine Eintreffzeit von 1 bis 4 Stunden gilt als branchenüblich.
11.4 Eine garantierte Eintreffzeit ist ausgeschlossen.
12. Abnahme, Mängelrügen und Abnahmefiktion
12.1 Leistungen sind unmittelbar nach Ausführung zu prüfen.
12.2 Beanstandungen sind innerhalb von 24 Stunden ausschliesslich schriftlich per E-Mail zu melden.
12.3 Erfolgt keine fristgerechte Meldung, gilt die Leistung als abgenommen.
12.4 Bei Reparatur-, Hauswartungs- und Malerarbeiten gilt die Leistung spätestens 48 Stunden nach Abschluss als abgenommen.
13. Vergütung, Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug, Sicherheiten, Kündigung und Betreibung
13.1 Die Vergütung der Leistungen von IR Services GmbH erfolgt gemäss Offerte, Auftrag, Preisliste oder individueller Vereinbarung. Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innert 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen.
13.2 Sämtliche Preise verstehen sich exkl. Mehrwertsteuer. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird zusätzlich in Rechnung gestellt.
13.3 Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, schuldet er einen Verzugszins von 7 Prozent pro Jahr gemäss Art. 104 OR.
Mahn- und Verzugsstufen
13.4 Bei Zahlungsverzug gelten folgende verbindliche Mahnstufen als vereinbart: Zahlungserinnerung nach 10 Tagen Überfälligkeit; erste Mahnung nach 15 Tagen Überfälligkeit, Gebühr CHF 30.00; zweite Mahnung nach weiteren 5 Tagen, Gebühr CHF 35.00; letzte Mahnung nach weiteren 5 Tagen, Gebühr CHF 50.00. Die Mahngebühren gelten als pauschale Entschädigung für den administrativen Mehraufwand und sind geschuldet. Sie werden zusammen mit der Hauptforderung betrieben.
13.5 Nach erfolgloser letzter Mahnung ist IR Services GmbH berechtigt, ohne weitere Ankündigung die Betreibung einzuleiten. Sämtliche Kosten im Zusammenhang mit Zahlungsverzug, Inkasso, Betreibung, Rechtsvorschlagsbeseitigung, Rechtsberatung und Gerichtsverfahren gehen im gesetzlich zulässigen Umfang zulasten des Auftraggebers.
Einwendungen, Teilzahlungen und Verrechnung
13.6 Einwendungen gegen Rechnungen sind innert 5 Tagen ab Rechnungserhalt schriftlich per E-Mail geltend zu machen. Erfolgt keine fristgerechte Beanstandung, gilt die Rechnung als anerkannt und genehmigt.
13.7 Teilzahlungen werden zuerst auf Verzugszinsen, Mahngebühren und Kosten angerechnet und erst danach auf die Hauptforderung.
13.8 Ein Recht zur Verrechnung oder Zurückbehaltung von Zahlungen wegen behaupteter oder tatsächlicher Mängel ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Sicherheiten, Vorauszahlungen und Leistungseinstellung
13.9 IR Services GmbH ist jederzeit berechtigt: Vorauszahlungen zu verlangen, Teilrechnungen zu stellen, Sicherheitsleistungen einzufordern, weitere Leistungen von der vollständigen Begleichung sämtlicher offener Forderungen abhängig zu machen.
13.10 Solange offene Forderungen bestehen, besteht kein Anspruch auf weitere Leistungen, Termine oder Einsätze von IR Services GmbH.
Sofortige Fälligkeit und fristlose Kündigung
13.11 Bei Zahlungsverzug werden sämtliche offenen Forderungen aus dem gesamten Vertragsverhältnis sofort fällig, unabhängig von ursprünglich vereinbarten Zahlungszielen oder Laufzeiten.
13.12 Bei wiederholtem Zahlungsverzug, erheblicher Vertragsverletzung oder Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen ist IR Services GmbH berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und sämtliche laufenden Arbeiten sofort einzustellen.
13.13 Macht IR Services GmbH von der fristlosen Kündigung Gebrauch, bleibt die vereinbarte Kündigungsfrist sowie die Vergütungspflicht für bereits eingeplante, vorbereitete oder vertraglich vereinbarte Leistungen vollumfänglich geschuldet, auch wenn IR Services GmbH aufgrund des Zahlungsverzugs nicht mehr zur weiteren Leistungserbringung verpflichtet ist.
14. Kein Zurückbehaltungs- oder Verrechnungsrecht
Der Auftraggeber darf Zahlungen nicht wegen behaupteter Mängel zurückhalten oder verrechnen, soweit gesetzlich zulässig.
15. Haftung
15.1 Haftung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
15.2 Keine Haftung für Vorschäden, nicht deklarierte Materialien, Wertgegenstände oder Folgeschäden.
16. Schlüssel und Zutritt
16.1 Schlüssel werden sorgfältig verwahrt.
16.2 Haftung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
17. Preisanpassungen und wirtschaftliche Veränderungen
17.1 IR Services GmbH behält sich ausdrücklich das Recht vor, Preise anzupassen, wenn sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen wesentlich ändern, insbesondere bei:
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globalen oder nationalen wirtschaftlichen Entwicklungen,
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Erhöhungen von Lohnkosten, Sozialabgaben oder Versicherungsprämien,
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Preissteigerungen bei Material, Energie, Treibstoff oder Entsorgung,
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Änderungen von Steuern, Abgaben oder gesetzlichen Vorgaben,
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Inflation, Marktverwerfungen oder Lieferengpässen.
17.2 Preisanpassungen werden dem Auftraggeber mindestens 60 Tage vor Inkrafttreten schriftlich (E-Mail ausreichend) mitgeteilt.
17.3 Widerspricht der Auftraggeber der Preisanpassung nicht innert 10 Tagen nach Mitteilung schriftlich, gilt die Preisanpassung als akzeptiert.
17.4 Im Falle eines fristgerechten Widerspruchs ist IR Services GmbH berechtigt, das Vertragsverhältnis auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preisanpassung zu kündigen, ohne dass daraus Schadenersatzansprüche entstehen.
18. Organisationsvorbehalt
IR Services darf Aufträge ablehnen, verschieben oder beenden, wenn diese organisatorisch, personell oder wirtschaftlich nicht mehr zumutbar sind. Es bestehen keine Schadenersatzansprüche.
19. Kein Widerrufsrecht
Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei individuell vereinbarten Dienstleistungen.
20. Beweiskraft der Unterlagen
Einsatzrapporte, Zeiten, Fotos, Rechnungen und interne Dokumentationen gelten als korrekt, sofern kein fristgerechter schriftlicher Widerspruch erfolgt.
21. Datenschutz
Personendaten werden gemäss DSG bearbeitet. Kommunikation per E-Mail, Telefon und WhatsApp gilt als akzeptiert.
22. Höhere Gewalt
Kein Anspruch auf Schadenersatz bei höherer Gewalt.
23. Rangfolge der Vertragsdokumente
Bei Widersprüchen gilt folgende Reihenfolge:
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Schriftliche Einzelvereinbarungen
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Offerten
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Diese AGB
24. Salvatorische Klausel
Unwirksame Bestimmungen berühren die übrigen nicht.
25. Anwendbares Recht
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.
26. Gerichtsstand
Für Unternehmen ist ausschliesslicher Gerichtsstand Zürich. Der gesetzliche Betreibungsort richtet sich nach SchKG.
27. Schriftform
Änderungen bedürfen der Schriftform (E-Mail ausreichend).
28. Gültigkeit
Diese AGB gelten für alle laufenden und zukünftigen Vertragsverhältnisse.
29. Kenntnisnahme
Mit Auftragserteilung bestätigt der Auftraggeber, diese AGB gelesen und akzeptiert zu haben.
30. Inkrafttreten
Diese AGB treten mit Veröffentlichung in Kraft.
